FHD
Familienverbund
Herz-Jesu Dielfen
Vortrag über Familien- und Erbrecht
am Sonntag, den 16.März 2003
Dozent: Hubert Berschauer
Bitte klicken Sie auf die Fotos
Hubert Berschauer beim Vortrag.
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Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt.
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Unser 1. Vorsitzender, Herr Prof. Dr. Roger Blachnik bedankt sich bei Hubert Berschauer für den exzellenten Vortrag. |
Starker
Besucherandrang bei der Vortragsveranstaltung „Familien- und Erbrecht“ am
Sonntag, den 16.03.2003 um 10.30 Uhr in Niederdielfen.
Jedes
Jahr werden in Deutschland 200 Milliarden Euro vererbt. Das Thema Erbschaft ist
der häufigste Grund für Familienstreitigkeiten. In jedem zweiten Erbfall kommt
es zu Auseinandersetzungen. Es ist deshalb wichtig seinen Nachlass zu regeln.
Die FHD – Dielfen führte am Sonntag, den 16. März 2003 zu diesem Thema eine
Vortragsveranstaltung durch. Als Referent stand
Hubert Berschauer zur Verfügung.Im Hauptberuf ist Herr Berschauer Rechtsanwalt
und Diplomtheologe. Nebenberuflich ist er Diakon der kath. Pfarrgemeinde
Herz-Jesu Dielfen.Als aktives Mitglied steht er seinem Verein, dem FHD –
Dielfen, immer tatkräftig zur Verfügung. Der Vorsitzende des FHD, Herr Prof.
Dr. Roger Blachnik, begrüßte den Dozenten Hubert Berschauer und die anwesenden
Zuhörer in dem total überfüllten Vortragsraum. Immer wieder mussten Stühle
nachgestellt werden, jede Lücke wurde gefüllt. Dass an dem Thema Erbrecht ein
starkes Interesse bestand, damit hatte man von Seiten der FHD sicherlich
gerechnet. Besonders erfreut über diesen extrem starken Zuspruch war im FHD-
Vorstand insbesondere Geschäftsführer Paul Werthenbach, in dessen
Aufgabenbereich die Vortragsveranstaltungen des FHD fallen.
Die Anwesenden bekamen von ihrem Dozenten einen exzellenten Vortrag geboten. Über 1000 Paragraphen bilden die rechtliche Grundlage für das Erbrecht, informierte Hubert Berschauer. Es gibt die „gesetzliche“ Erbfolge und die „willkürliche“ Erbfolge. Wichtig ist auch ob z.B. der „gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft“ bei dem Erblasser vereinbart war, ob er in „Gütergemeinschaft“ oder in „Gütertrennung lebte. Auf Freibeträge, die der Gesetzgeber den Erben gewährt, wurde ausführlich eingegangen. Dazu gab es Informationen auf einem Infoblatt. Oft kommt es, im Rahmen des Erbverfahrens, zu „unbilligen Ereignissen“, konnte Hubert Berschauer aus seiner Praxis berichten. Der „letzte Wille“ kann oftmals nicht im Sinne des Verstorbenen realisiert werden, weil im Testament Formfehler begangen wurden. Ein „letzter Wille“ ist handschriftlich und eigenhändig zu verfassen. Bei maschinengeschriebenen Testamenten kann es zum Beispiel zu Schwierigkeiten kommen. Vermeiden sie Fehler, lassen sie sich bei Notaren und Rechtsanwälten beraten, war der nachdrückliche Rat, den der Dozent an seinen Zuhörer gab. Während des Vortages wurden immer wieder Fragen der Anwesenden beantwortet.
Einen besonderen Dank sprach der FHD – Vorstand den Messdienern der kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu Dielfen aus, die extra für diesen Vortrag ein bereits lange geplanten „Kicker - Turnier“ auf einen anderen Termin verlegt hatten.
Am
18. Mai 2003 findet die nächste Vortragsveranstaltung der FHD im Pfarrheim in
Niederdielfen statt. Es geht dann um das Thema Demenzerkrankung und
Betreuungsrecht. Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt, wenn „das
Gedächtnis nachlässt“ und eine diesbezügliche Betreuung ansteht, werden
Herr Berschauer und Herr Weber, er
leitet die Tagespflegestation Eremitage, den Interessierten erläutern.
Jedermann ist sehr herzlich zu dieser Vortragsveranstaltung eingeladen.