FHD
Familienverbund Herz-Jesu Dielfen
  

Vortrag über  Familien- und Erbrecht

am Sonntag, den 16.März 2003

Dozent: Hubert Berschauer

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Hubert Berschauer beim Vortrag.

 

Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt.

 

Unser 1. Vorsitzender, Herr Prof. Dr. Roger Blachnik bedankt sich bei Hubert Berschauer für den exzellenten Vortrag. 

 

Starker Besucherandrang bei der Vortragsveranstaltung „Familien- und Erbrecht“ am Sonntag, den 16.03.2003 um 10.30 Uhr in Niederdielfen. 

 

Jedes Jahr werden in Deutschland 200 Milliarden Euro vererbt. Das Thema Erbschaft ist der häufigste Grund für Familienstreitigkeiten. In jedem zweiten Erbfall kommt es zu Auseinandersetzungen. Es ist deshalb wichtig seinen Nachlass zu regeln. Die FHD – Dielfen führte am Sonntag, den 16. März 2003 zu diesem Thema eine Vortragsveranstaltung durch. Als Referent stand Hubert Berschauer zur Verfügung.Im Hauptberuf ist Herr Berschauer Rechtsanwalt und Diplomtheologe. Nebenberuflich ist er Diakon der kath. Pfarrgemeinde Herz-Jesu Dielfen.Als aktives Mitglied steht er seinem Verein, dem FHD – Dielfen, immer tatkräftig zur Verfügung. Der Vorsitzende des FHD, Herr Prof. Dr. Roger Blachnik, begrüßte den Dozenten Hubert Berschauer und die anwesenden Zuhörer in dem total überfüllten Vortragsraum. Immer wieder mussten Stühle nachgestellt werden, jede Lücke wurde gefüllt. Dass an dem Thema Erbrecht ein starkes Interesse bestand, damit hatte man von Seiten der FHD sicherlich gerechnet. Besonders erfreut über diesen extrem starken Zuspruch war im FHD-  Vorstand insbesondere Geschäftsführer Paul Werthenbach, in dessen Aufgabenbereich die Vortragsveranstaltungen des FHD fallen.

Die Anwesenden bekamen von ihrem Dozenten einen exzellenten Vortrag geboten. Über 1000 Paragraphen bilden die rechtliche Grundlage für das Erbrecht, informierte Hubert Berschauer. Es gibt die „gesetzliche“ Erbfolge und die „willkürliche“ Erbfolge. Wichtig ist auch ob z.B. der „gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft“ bei dem Erblasser vereinbart war, ob er in „Gütergemeinschaft“ oder in „Gütertrennung lebte.  Auf Freibeträge, die der Gesetzgeber den Erben gewährt, wurde ausführlich eingegangen. Dazu gab es Informationen auf einem Infoblatt. Oft kommt es, im Rahmen des Erbverfahrens, zu „unbilligen Ereignissen“, konnte Hubert Berschauer aus seiner Praxis berichten. Der „letzte Wille“ kann oftmals nicht im Sinne des Verstorbenen realisiert werden, weil im Testament Formfehler begangen wurden. Ein „letzter Wille“ ist handschriftlich und eigenhändig zu verfassen. Bei maschinengeschriebenen Testamenten kann es zum Beispiel zu Schwierigkeiten kommen. Vermeiden sie Fehler, lassen sie sich bei Notaren und Rechtsanwälten beraten, war der nachdrückliche Rat, den der Dozent an seinen Zuhörer gab. Während des Vortages wurden immer wieder Fragen der Anwesenden beantwortet.

Einen besonderen Dank sprach der FHD – Vorstand den Messdienern der kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu Dielfen aus, die extra für diesen Vortrag ein bereits lange geplanten „Kicker - Turnier“ auf einen anderen Termin verlegt hatten.

Am 18. Mai 2003 findet die nächste Vortragsveranstaltung der FHD im Pfarrheim in Niederdielfen statt. Es geht dann um das Thema Demenzerkrankung und Betreuungsrecht. Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt, wenn „das Gedächtnis nachlässt“ und eine diesbezügliche Betreuung ansteht, werden Herr Berschauer und  Herr Weber, er leitet die Tagespflegestation Eremitage, den Interessierten erläutern. Jedermann ist sehr herzlich zu dieser Vortragsveranstaltung eingeladen.